Dienstag, 8. Februar 2022
CELSTAB® für die Weinsteinstabilisierung Ihrer Roséweine - Wiederzulassung von CMC in Roséweinen
Die am 19.01.2022 veröffentlichte delegierte Verordnung (EU) 2022/68 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 sieht wieder die Verwendung von Carboxymethylcellulose (CMC) für Roséweine vor.
Diese Regelung tritt innerhalb von 20 Tagen in Kraft – gilt also seit dem 08.02.2022
CELSTAB - https://laffort.com/de/produkte/celstab